AGB

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit der Hebamme Elisa Oest

Terminverlegung:
Da ich berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werde, kann ich gelegentlich Termine kurzfristig
nicht wahrnehmen. In solchen Fällen werde ich so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen
besprechen.

Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dafür besteht
eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird,
entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich
veranlasste Leistungen.

Stornierung Kurse:
Sollte ein Kurs aus welchen Gründen auch immer doch nicht wahrgenommen werden können, bitte ich
um Stonierung innerhalb von 14 Tagen. Da so die Möglichkeit besteht, dass eine andere Frau
teilnehmen kann.

Kursteilnahme gesetzlich versicherte Frauen:
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit
der Krankenkasse abgerechnet. Es ist nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine
andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von
der Kursteilnehmerin selbst getragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu
verlegen.
Mit der Anmeldung wird diese Regelung akzeptiert.

Kursteilnahme privat versicherte Frauen:
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs
aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu
ersetzen.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen,
unanbhängig von der Erstattungssumme durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs 3 BGB). Bei
Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen auch eine Mahngebühr fällig.

Mit der Anmeldung wird diese Regelung akzeptiert.